Bookacamp GmbH
Terms & Conditions
for the Bookacamp division
- Software as a Service Product (SaaS) -


This information is related to the software company Bookacamp GmbH. If you have question regarding a camp/event, please contact the tour operator. You will find the phone on the respective website.

To avoid translation mistakes the imprint and terms & conditions are only avialable in german. Nevertheless the privacy opt-out is available in english.

Geltungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Anbieter Bookacamp GmbH geschlossenen Vertrags und gelten für die Nutzung der Software as a Service Product (SaaS) „Bookacamp“ (nachstehend: Software) und für sonstige Leistungen des Anbieters. Im Fall von Widersprüchen gehen der Vertrag und die dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen den AGB vor.

AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde auf deren Geltung hinweist und der Anbieter ihnen nicht widerspricht.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Personen, die nicht Verbraucher sind.

Vertragsgegenstand, technische Voraussetzungen, Änderungen des Vertragsgegenstandes

Bookacamp ist ein so genanntes Software as a Service Produkt (SaaS). Das bedeutet, dass der Dienst im Internet bereitgestellt wird und grundsätzlich keiner weiteren Installationen beim Kunden bedarf. Sollte die Nutzung bestimmter Funktionen eine Installation beim Kunden erfordern, so ist das in dem Vertrag gesondert vereinbart.

Weiterhin stellt der Anbieter dem Kunden seine Dienstleistung in der Softwareentwicklung und Beratung zur Verfügung.

Die Software wird ausschließlich auf durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Servern installiert.

Der Zugriff auf und die Nutzung der auf durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Servern gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers und anderer technischer Schnittstellen. Für Anschaffung, Programmierung, Installation und Funktionstüchtigkeit notwendiger Fremdsoftware und notwendiger Schnittstellen zeichnet sich der Kunde allein verantwortlich. Sollte die Nutzung des Leistungsangebots des Anbieters von der Funktionstüchtigkeit von beim Kunden zu installierender Fremdsoftware und Schnittstellen abhängen, wird der Anbieter insoweit von seiner Leistung frei, als dass die Funktionstüchtigkeit nicht gewährleistet ist.

Der Funktionsumfang der Software unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung und gilt wie gesehen. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellen Version an. Schränkt eine Änderung den Kunden in der Nutzung der Software oder bei der Inanspruchnahme der Leistungen wesentlich ein, kann er den Vertrag fristlos kündigen; die Kündigung ist innerhalb von vier Wochen ab Eintritt der Änderung in Textform zu erklären. Anpassungen an gesetzliche Änderungen erfolgen rechtzeitig und ohne gesonderte Vereinbarung.

Nutzungsrechte, andere Verwertungsarten

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit für dessen eigenen Gebrauch ein.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist insbesondere nicht gestattet, Dritten die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Erfüllungsgehilfen des Kunden sowie mit dem Kunden gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten dabei nicht als Dritte.

Alle anderen Verwertungsarten der Software sind nicht gestattet.

Ausschluss und Begrenzung der Haftung, Verjährungsverkürzung

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist für die überlassene Software ausgeschlossen. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zurverfügungstellen der Software.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Anbieter nicht.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse sowie die vorstehende Verjährungsverkürzung gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Da der Anbieter keinen Einfluss auf Störungen der Internetinfrastruktur hat, werden keine Garantien über Ausfallzeiten und Antwortzeitverhalten vereinbart.

Kurze Zeiträume der Nichterreichbarkeit der Dienste können bei Wartungsarbeiten und Aktualisierungen kurzfristig auftreten und müssen nicht angekündigt werden.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die vereinbarte Vertragslaufzeit gilt auch für während der Laufzeit erworbene zusätzliche Nutzungsberechtigungen.

Sofern nicht abweichend vereinbart ist, gilt der Vertrag unbefristet und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere hat der Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Monate in Verzug ist. Entsprechendes gilt, wenn das Festhalten am Vertrag für eine der Parteien unzumutbar ist, etwa weil die jeweils andere Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweils anderen Partei mangels der Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.

Kündigungen bedürfen der Textform.

Einstellung des Betriebs der Software durch den Anbieter

Für den Fall, dass der Anbieter den Betrieb der Software einstellt, bietet er an, die Software gegen ein Entgelt von 750€ auf einem Linux-Server des Kunden zu installieren und gestattet insoweit eine zeitlich unbegrenzte, kostenfreie Weiternutzung der Software. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf an Dritte ist untersagt. Weiterführende Pflege, Erweiterung und Fehlerbehebung müssen separat vereinbart werden.

Geheimhaltungsverpflichtung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags erlangten oder bei Vertragsschluss vorhandenen Kenntnisse von vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung des Vertrages, streng vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ in diesem Sinne sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie die Höhe und Fälligkeit der Nutzungsgebühren, Sonderkonditionen, Rabatte, der Quellcode sowie sonstige Informationen der Parteien und mit den Parteien verbundener Unternehmen, die als vertraulich gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind.

Die Geheimhaltungspflicht findet keine Anwendung auf vertrauliche Informationen,

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsänderungen, AGB-Änderungen

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz des Anbieters.

Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters. Jede Partei ist jedoch auch berechtigt, die andere Partei an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 28.03.2023